Stand: September 2026
Wenn Sie GuestHive einsetzen, werden Nachrichten an Ihre Gäste mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Gegenüber Ihren Gästen sind Sie datenschutzrechtlich der Verantwortliche. Diese Seite fasst zusammen, was das für Sie bedeutet, und stellt Ihnen einen Textbaustein für Ihre eigene Datenschutzerklärung zur Verfügung.
Ihre Gäste werden automatisch darüber informiert, dass ein KI-Assistent antwortet. Der Hinweis wird mit der ersten Nachricht ausgespielt, die eine KI erzeugt hat.
Sie können die Formulierung in Ihren Nachrichtenvorlagen an Ihren eigenen Stil anpassen. Fehlt der Hinweis dort, ergänzt GuestHive ihn selbstständig, damit kein Gast eine KI-Antwort erhält, ohne davon zu wissen.
Damit ist die Transparenzpflicht aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung abgedeckt.
Ihre Gäste sollten in Ihrer Datenschutzerklärung erfahren, dass ihre Nachrichten durch einen Dienstleister verarbeitet werden. Den folgenden Baustein können Sie dafür übernehmen. Bitte passen Sie ihn an Ihre Verhältnisse an und lassen Sie ihn im Zweifel prüfen.
Einsatz eines KI-Assistenten in der Gästekommunikation
Zur Beantwortung Ihrer Nachrichten setzen wir die Plattform GuestHive ein, die Antworten mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Verarbeitet werden dabei die Inhalte Ihrer Nachrichten sowie die zu Ihrer Buchung gehörenden Angaben, etwa Name, An- und Abreisedatum und Unterkunft, soweit dies zur Beantwortung erforderlich ist.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des Beherbergungsvertrags sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund unseres berechtigten Interesses an einer zeitnahen Betreuung unserer Gäste.
GuestHive ist für uns Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Für die Texterstellung wird ein Sprachmodell der Anthropic, PBC, USA, eingesetzt. Die Übermittlung in die USA erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Eine Nutzung Ihrer Nachrichten zum Training von KI-Modellen findet nicht statt.
Sie erkennen Nachrichten unseres KI-Assistenten an dem entsprechenden Hinweis. Wenn Sie lieber direkt mit uns sprechen möchten, sagen Sie uns einfach Bescheid.
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt von Betreibern eines KI-Systems, dass die damit arbeitenden Personen über ausreichende Kenntnisse verfügen. Wenn Sie Mitarbeiter oder Servicekräfte mit GuestHive arbeiten lassen, weisen Sie diese in die Grundzüge ein und halten Sie das kurz fest.